Bestätigungsvermerk
Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers
Nach der neuen sog. IDW PS 400er-Reihe muss der Bestätigungsvermerk detaillierte Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers enthalten.
Ein Teil dieser Ausführungen kann ausgelagert werden. Hierzu ist es erforderlich, im Bestätigungsvermerk auf die IDW Website unter Angabe der konkreten Webadresse zu verweisen, auf der die weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers hinterlegt ist:
Auslagerungsfähiger Text und Webadressen für die Varianten:
- 1 HGB | Jahresabschluss und Lagebericht | Non-PIE (gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung)
- 2 HGB | Jahresabschluss und Lagebericht | PIE (gesetzliche Abschlussprüfung)
- 3 HGB | Konzernabschluss und Konzernlagebericht | Non-PIE (gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung)
- 4 IFRS | Konzernabschluss und Konzernlagebericht | PIE (gesetzliche Abschlussprüfung)
- 5 HGB | Jahresabschluss - ohne true and fair view | Non-PIE (gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung)
- 6 HGB | Jahresabschluss | Non-PIE | Kleinstkapitalgesellschaft (freiwillige Abschlussprüfung)
- 7 HGB | Jahresabschluss - mit true and fair view | Non-PIE (gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung)
Weitere Informationen für IDW Mitglieder unter >> "Mein IDW"